Netzbereitstellungsentgelt
. (1) Das von Entnehmern zu entrichtende Netzbereitstellungsentgelt wird je Netzebene (NE) in Euro/kW wie folgt bestimmt:

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Netzbereitstellungsentgelt
. (1) Das von Entnehmern zu entrichtende Netzbereitstellungsentgelt wird je Netzebene (NE) in Euro/kW wie folgt bestimmt:
