Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unmittelbare Bundesverwaltung

. (Verfassungsbestimmung) Soweit durch Bundesgesetz eine Zuständigkeit des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vorgesehen ist, können diese Angelegenheiten in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden.