Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vorbereitung der Marktüberwachung

. Organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Marktüberwachung können durch das Sozialministeriumservice bereits ab 1. Jänner 2024 durchgeführt werden. Insbesondere umfasst dies:

1. Aufnahme und Schulung des erforderlichen Personals;

2. Sachaufwendungen;

3. Beschaffung der notwendigen Räumlichkeiten;

4. Öffentlichkeitsarbeit.