Vorbereitung der Marktüberwachung
. Organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Marktüberwachung können durch das Sozialministeriumservice bereits ab 1. Jänner 2024 durchgeführt werden. Insbesondere umfasst dies:
1. Aufnahme und Schulung des erforderlichen Personals;
2. Sachaufwendungen;
3. Beschaffung der notwendigen Räumlichkeiten;
4. Öffentlichkeitsarbeit.
