1. Hauptstück
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
. (1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe.
(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Hauptstück
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
. (1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Drogenausgangsstoffe.
(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und psychotrope Stoffe.