. Die Forstfachschule hat ihren Sitz in Traunkirchen.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 174/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 117 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft.
. Mit Ablauf des 31. August 2018 treten außer Kraft:
1. die Verordnung über die Forstfachschule und die Forstlichen Ausbildungsstätten, BGBl. Nr. 665/1987, und
2. die Verordnung über die Forstfachschule, BGBl. Nr. 507/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 358/2001.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 174/2018 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.09.2018
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3
Materialien noch nicht erschlossen.
