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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 174/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 117 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 56/2016, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

. Die Forstfachschule hat ihren Sitz in Traunkirchen.

. Diese Verordnung tritt mit 1. September 2018 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 174/2018 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.09.2018

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3

BGBl. II Nr. 174/2018

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