Darstellung der Prüfungshandlung und des Prüfungsergebnisses
. Das Ergebnis der Prüfung gemäß § 31 Abs. 5 ESAEG ist in einer Anlage zum Prüfungsbericht über den Jahresabschluss darzustellen.
Beachte: Ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Dezember 2015 enden (vgl. ).
