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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 298/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 16/2000, wird verordnet:

. Die deutschsprachige Fassung des Nachtrages 2000 zum Europäischen Arzneibuch, dritte Ausgabe 1997, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt.

. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, dritte Ausgabe 1997 und dessen Nachtrages 1999 sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Nachtrages 2000 zum Europäischen Arzneibuch ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.

. Unbeschadet des werden im Österreichischen Arzneibuch zusätzlich die Monographien „Chlorjodhydroxychinolinum“ und „Oleum ad injectionem“ außer Kraft gesetzt.

. Der Nachtrag wird bei der Print Media Austria AG verlegt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 298/2000 · Stammfassung

Fassungen ab: 15.09.2000

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, § 4

BGBl. II Nr. 298/2000

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