VI.
Für die Einreise nach Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi ist die vorherige Erlangung eines Sichtvermerkes weiter erforderlich.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
VI.
Für die Einreise nach Belgisch-Kongo und Ruanda-Urundi ist die vorherige Erlangung eines Sichtvermerkes weiter erforderlich.