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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 405/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird kundgemacht:

Die Anwendung der und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 573/1977, wurde von der Regierung der Philippinen gemäß Art. 8 des zitierten Abkommens mit der Note der Philippinischen Botschaft Wien, No. VN-51/81 vom 21. Mai 1981, die am 26. Mai 1981 beim Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten einlangte, vorübergehend ausgesetzt, sodaß diese Bestimmungen bis auf Widerruf nicht mehr anwendbar sind.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 405/1981 · Stammfassung

Fassungen ab: 03.09.1981

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 405/1981

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