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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beachte: Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. Nr. 291/1996 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

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Stammfassung: BGBl. Nr. 178/1976

Änderung

No. 140/1976

Die Österreichische Botschaft bezeugt dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR ihre Achtung und beehrt sich, unter Hinweis auf die Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vorzuschlagen, daß Sichtvermerke, die von den zuständigen österreichischen Behörden an in Österreich ständig akkreditierte sowjetische Journalisten sowie für deren Familienangehörige gemäß dem österreichischen Paßgesetz ausgestellt werden, ab 1. Mai 1976 mit einjähriger Gültigkeitsdauer und für mehrmalige Ein- und Ausreisen zur Ausstellung gelangen und daß, beginnend mit demselben Datum, die zuständigen sowjetischen Behörden gleichartige Sichtvermerke für in der UdSSR ständig akkreditierte österreichische Journalisten sowie deren Familienangehörige erteilen.

Falls das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR mit diesem Vorschlag einverstanden ist, beehrt sich die Botschaft vorzuschlagen, daß diese Note und die zustimmende Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR ein Übereinkommen zwischen den zuständigen Behörden der beiden Staaten bilden, welches am sechzigsten Tage nach der Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.

Die Österreichische Botschaft benützt auch diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR die Versicherung ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Moskau, am 1. März 1976

An das Ministerium für Auswärtige

Angelegenheiten der UdSSR

Moskau

(Übersetzung)

No. 1

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der UdSSR bezeugt der Österreichischen Botschaft in der UdSSR seine Hochachtung und beehrt sich, unter Bestätigung des Erhalts der Note der Botschaft Nr. 140 vom 1. März 1976, betreffend die Frage der Ausstellung von Mehrfachvisa an sowjetische Journalisten auf der Grundlage der Reziprozität folgendes mitzuteilen.

Im Hinblick auf die Bestimmungen der Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beabsichtigt die sowjetische Seite ab 1. Mai 1976 österreichischen Journalisten, die ständig in der UdSSR akkreditiert sind, sowie deren Familienangehörige Sichtvermerke zur mehrmaligen Ein- und Ausreise mit Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr zu erteilen.

Das Ministerium wird die oberwähnte Note der Botschaft sowie die vorliegende Note als Vereinbarung zwischen beiden Seiten in dieser Frage betrachten.

Moskau, am 1. März 1976

An die Österreichische Botschaft

Moskau

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 291/1996

RIS-Fundstelle: BGBl. Nr. 291/1996

BGBl. Nr. 291/1996

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BGBl. Nr. 178/1976 · Stammfassung

Fassungen ab: 24.08.1991

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 178/1976

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