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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 359/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet:

. Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.

. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 359/2002 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.10.2002

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. II Nr. 359/2002

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