. Die Vereinten Nationen werden, soweit sie im Rahmen des durch die Resolution des Sicherheitsrates Nr. 1267/1999 eingesetzten Komitees tätig werden, zur Sicherheitsorganisation erklärt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 359/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 13 des Polizeikooperationsgesetzes, BGBl. Nr. 104/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/1999, wird verordnet:
. Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 359/2002 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.10.2002
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. II Nr. 359/2002 ↗
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