. Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 386/2024
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2024 wird verordnet:
. Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.
. Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 386/2024 · Stammfassung
Fassungen ab: 19.12.2024
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1
BGBl. II Nr. 386/2024 ↗
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