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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 386/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 – VBG, BGBl. Nr. 86/1948, in der Fassung BGBl. I Nr. 143/2024 wird verordnet:

. Die Sicherheitserklärung einer neu in den Dienst aufzunehmenden Person an einer Einrichtung zur Betreuung, Erziehung oder Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen ist nach dem Muster der Anlage abzugeben.

. Mit der Vollziehung dieser Verordnung ist die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betraut.

. Diese Verordnung samt Anlage tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Anlage

Sicherheitserklärung im Bildungsbereich

(Anm.: Anlage als PDF dokumentiert)

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 386/2024 · Stammfassung

Fassungen ab: 19.12.2024

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3, Anl. 1

BGBl. II Nr. 386/2024

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