Anlage
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Betriebe und Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdung von Dienstnehmern festgestellt wurde, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
Bezeichnung des Betriebes, der Arbeitsstätte: |
|
Adresse: |
|
Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und -beurteilung beschäftigten Dienstnehmer: |
|
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 77 der Steiermärkischen Landarbeitsordnung) wurde keine Gefährdung von Dienstnehmern festgestellt, für die Schutmaßnahmen festzulegen wären.
Ermittlung durchgeführt von: |
|
Datum, Unterschrift: |
|
