Anlage
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Dienstnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und - beurteilung keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind
Bezeichnung der Arbeitsstätte: Adresse: Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und -beurteilung beschäftigten DN:
Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 74 der Wiener Landarbeitsordnung 1990) wurden keine Gefährdungen von Dienstnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.
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