Notzeichen
. (1) Ein in Not befindliches Fahrzeug, das Hilfe herbeirufen will, kann zeigen:
1. eine Flagge oder einen sonstigen geeigneten Gegenstand, der im Kreis geschwenkt wird;
2. ein Licht, das im Kreis geschwenkt wird;
3. eine Flagge über oder unter einem Ball oder ballähnlichen Gegenstand;
4. Raketen oder Leuchtkugeln mit roten Sternen in kurzen Zwischenräumen;
5. ein Lichtzeichen, zusammengesetzt aus den Morsezeichen …---… (SOS);
6. ein Flammensignal durch Abbrennen von Teer, Öl oder ähnlichem;
7. rote Fallschirm-Leuchtraketen oder rote Handfackeln;
8. langsames und wiederholtes Heben und Senken der seitlich ausgestreckten Arme.
(2) Diese Zeichen ersetzen oder ergänzen die Schallzeichen nach .
