Bezeichnung der Fahrgastschiffe
. Fahrgastschiffe müssen führen:
Bei Nacht:
– zusätzlich zu den Lichtern gemäß ein grünes helles, von allen Seiten sichtbares Licht etwa 1 m über dem Topplicht.
Bei Tag:
– einen grünen Ball an geeigneter Stelle und so hoch, dass er von allen Seiten sichtbar ist.
