Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmung

. Wer als Auftraggeber

1. ein Straßenfahrzeug der Klasse M3, N2 oder N3, das kein Straßenfahrzeug gemäß sublit. bb ist, einem Mindestanteil für saubere schwere Straßenfahrzeuge gemäß zurechnet, dieses Fahrzeug jedoch mit anderen Kraftstoffen als jenen gemäß sublit. aa betreibt, oder

2. die Berichterstattungspflicht gemäß oder 2 verletzt,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist im Falle der Z 1 mit einer Geldstrafe bis zu 30 000 Euro und im Falle der Z 2 mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.