Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anhang I

Emissionsgrenzwerte für saubere leichte Straßenfahrzeuge gemäß

Fahrzeugklasse

Bis zum 31. Dezember 2025

Ab dem 1. Jänner 2026

 

CO2 g/km

Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb1 als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte2

CO2 g/km

Luftschadstoffemissionen im praktischen Fahrbetrieb1 als Prozentsatz der Emissionsgrenzwerte2

M1, M2 oder N1

50

80%

0

Keine Angabe

1) Angegebene maximale Emissionswerte für die Anzahl ultrafeiner Partikel (PN) in #/km und Stickoxide (NOx) im mg/km im praktischen Fahrbetrieb (RDE), wie in Nr. 48 der Übereinstimmungsbescheinigung gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, ABl. Nr. L 163 vom 26.5.2020 S. 1, angegeben, sowohl für vollständige als auch für innerstädtische RDE-Fahrten.

2) Die geltenden Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.