. Sofern nicht schon eine Betriebsbewilligung gemäß erteilt wurde, hat das Seilbahnunternehmen deren Erteilung unter Bekanntgabe des Fertigstellungszustandes und der noch durchzuführenden Maßnahmen bei der Behörde zu beantragen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Sofern nicht schon eine Betriebsbewilligung gemäß erteilt wurde, hat das Seilbahnunternehmen deren Erteilung unter Bekanntgabe des Fertigstellungszustandes und der noch durchzuführenden Maßnahmen bei der Behörde zu beantragen.