Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Begriffsbestimmungen

. Unter Seilbahnunternehmen ist diejenige physische oder juristische Person zu verstehen, der die Verfügungsgewalt für den Bau und den Betrieb oder nur für den Betrieb einer Seilbahn zukommt.