. Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit von Baumaßnahmen gemäß ist weiters, dass
1. die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden;
2. Rechte und Interessen Dritter, deren Zustimmung nicht bereits vorliegt, durch das Vorhaben nicht berührt werden;
3. Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.
