Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit von Baumaßnahmen gemäß ist weiters, dass

1. die allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet werden;

2. Rechte und Interessen Dritter, deren Zustimmung nicht bereits vorliegt, durch das Vorhaben nicht berührt werden;

3. Arbeitnehmerschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.