Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Das Seilbahnunternehmen ist verpflichtet, gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Behörde auf Verlangen nachzuweisen.