Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung, Wettbewerbsverbot und Kreditgewährung

. Für die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats gilt , in einer börsenotierten Gesellschaft auch , sinngemäß. Für Mitglieder des Verwaltungsrats, die geschäftsführende Direktoren sind, ist auch auf die Grundsätze des Bedacht zu nehmen. Ebenso sinngemäß gelten und , soweit die Satzung nichts anderes vorsieht.