VII. ABSCHNITT
Peilfunkbuch
Inhalt
. In das Peilfunkbuch sind grundsätzlich nach dem Muster der Anlage 25 mindestens einzutragen
1. vor Verwendung eines neuen Peilfunkbuches
a) Name des Schiffes,
b) Unterscheidungssignal,
c) Name der Reederei,
d) Peilertyp;
2. laufende Kontrollbeobachtungen im Frequenzbereich 285 bis 515 kHz;
3. die für den Frequenzbereich 285 bis 515 kHz ermittelten f-Werte (bei peilklarem Schiff) in Abhängigkeit vom jeweiligen mittleren Tiefgang;
4. Kontrollbeobachtungen des Zielfahrtfähigkeit auf der Sprechfunk-Notfrequenz;
5. die für den Frequenzbereich von 2167 bis 2197 kHz ermittelten f-Werte (bei peilklarem Schiff) in Abhängigkeit vom jeweiligen mittleren Tiefgang;
6. Funkbeschickungskurven;
7. Antennenplan.
