Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bedienungsanleitungen

. Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, Bedienungsanleitungen einzuhalten; dies gilt insbesondere für die Bedienungsanleitungen des Leinenwurfgerätes und der Löt- und Anwärmlampen.

Bedienungsanleitungen müssen an geeigneter Stelle gut sichtbar angebracht sein; dies gilt insbesondere, wenn ein Leinenwurfgerät an Bord eines Schiffes vorgeschrieben ist.