Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Seeräubertum

. Wer ein Seeschiff ausrüstet oder führt oder auf einem Seeschiff Dienst leistet, das zum Seeraub bestimmt ist, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.