. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird jeweils der Abschnitt zwischen km 101,85 und km 107,62 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 1 West Autobahn festgelegt.
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 168/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 168/2012 · Stammfassungkundgemacht am 25.05.2012
Fassungen ab: 26.05.2012
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
Section Control-Messstreckenverordnung Ybbs
BGBl. II Nr. 168/2012 ↗In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.
