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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 282/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen jeweils der Abschnitt zwischen km 37,6 und km 41,8 der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreis Autobahn festgelegt.

. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

. Die Section Control-Messstreckenverordnung Aistersheim-Weibern 2013, BGBl. II Nr. 59/2013, wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 282/2014 · Stammfassungkundgemacht am 10.11.2014

Fassungen ab: 11.11.2014

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3

Section Control-Messstreckenverordnung Weibern-Haag 2014

BGBl. II Nr. 282/2014

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.