. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Abschnitt von km 73,05 bis km 67,09 der Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. II Nr. 307/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Aufgrund § 100 Abs. 5b StVO 1960 wird verordnet:
. Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie der Datenerhebung sind anzuzeigen.
. (1) Diese Verordnung tritt mit 16. Oktober 2015 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Verwendung eines automatischen Geschwindigkeitsmesssystems auf einem Abschnitt der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt), BGBl. II Nr. 169/2007, in der Fassung der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der die Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt geändert wird (Section Control-Messstreckenverordnung Wechselabschnitt 2008), BGBl. II Nr. 429/2008, tritt mit Ablauf des 15. Oktober 2015 außer Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. II Nr. 307/2015 · Stammfassung
Fassungen ab: 16.10.2015
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3
Materialien noch nicht erschlossen.
