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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 168/2007

Änderung
Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 100 Abs. 5b StVO 1960 wird verordnet:

. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Bereich zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt.

. Der Beginn und das Ende der Messstrecke sowie der Datenerhebung sind anzuzeigen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 32/2018kundgemacht am 01.03.2018

Fassungen ab: 05.03.2018

Erfasste Bestimmungen: § 1

RIS-Fundstelle: BGBl. II Nr. 32/2018

Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel 2018

BGBl. II Nr. 32/2018

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.

BGBl. II Nr. 168/2007 · Stammfassungkundgemacht am 16.07.2007

Fassungen ab: 17.07.2007

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel

BGBl. II Nr. 168/2007

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.