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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 212/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:

1. auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 51,70 bis km 61,71 und

2. auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 61,68 bis km 51,71.

. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

. Die Section Control-Messstreckenverordnung Generalerneuerung 2016 A 4, BGBl. II Nr. 88/2016, wird aufgehoben.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 212/2016 · Stammfassungkundgemacht am 04.08.2016

Fassungen ab: 05.08.2016

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, § 3

Section Control-Messstreckenverordnung II Generalerneuerung 2016 A 4

BGBl. II Nr. 212/2016

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.