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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 197/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 2 Süd Autobahn festgelegt:

1. für die Fahrtrichtung Arnoldstein der Abschnitt von km 220,80 bis km 222,94 und

2. für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt von km 222,97 bis km 220,92.

. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 197/2025 · Stammfassungkundgemacht am 08.09.2025

Fassungen ab: 09.09.2025

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Section Control-Messstreckenverordnung Herzogbergtunnel 2025

BGBl. II Nr. 197/2025

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.