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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 374/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Voralpenkreuz der A 8 Innkreisautobahn festgelegt:

1. für die Fahrtrichtung Suben der Abschnitt von km 41,46 bis km 52,82 und

2. für die Fahrtrichtung Voralpenkreuz der Abschnitt von km 52,82 bis 41,58.

. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 374/2016 · Stammfassung

Fassungen ab: 10.12.2016

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. II Nr. 374/2016

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