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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 85/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:

. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird für beide Fahrtrichtungen der im Gegenverkehr zu befahrenden Richtungsfahrbahn Wien der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt zwischen km 12,0 und km 18,8 festgelegt.

. Der Beginn und das Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 85/2015 · Stammfassungkundgemacht am 24.04.2015

Fassungen ab: 25.04.2015

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

Section Control-Messstreckenverordnung Flughafen-Fischamend

BGBl. II Nr. 85/2015

In der amtlichen Quelle sind keine parlamentarischen Materialien angegeben.