Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANHANG

Maßnahmen gemäß und

I. Erhitzen in Konserven

A. entweder in einem luftdicht verschlossenen Behälter bei einem Fc-Wert von 3,00 oder mehr oder

B. es müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. das Fleisch muss vollständig entbeint, die wichtigsten Lymphdrüsen müssen entfernt sein;

2. vor der Erhitzung ist jedes der Teilstücke in einen luftdicht verschließbaren Behälter einzuschließen, um so in den Verkehr gebracht zu werden;

3. das im Behälter befindliche Fleisch ist einer Hitzebehandlung zu unterziehen, bei der folgende Bedingungen genau eingehalten werden:

a) das Erzeugnis muss mindestens vier Stunden lang eine Temperatur von wenigstens 60 °C aufweisen; die Kerntemperatur muss während einer Mindestzeit von 30 Minuten wenigstens 70 °C erreichen;

b) die Temperatur muss bei einer repräsentativen Anzahl von Proben aus jeder Erzeugnispartie ständig unter Kontrolle gehalten werden; diese Kontrolle ist mittels automatischer Vorrichtungen durchzuführen, mit denen sowohl die Kerntemperatur der großen Fleischstücke als auch die Temperatur im Inneren des Erhitzungsgerätes aufgezeichnet wird;

4. während der gesamten Behandlungsdauer muss das Fleisch gesondert oder darf nicht zur gleichen Zeit mit Fleisch, das für den innergemeinschaftlichen Handel bestimmt ist, gewonnen, zerlegt, befördert oder gelagert werden;

5. nach der Behandlung ist jeder der genannten Behälter gemäß Anhang B, Kapitel 5 der Fleischverarbeitungsbetriebe-Hygieneverordnung, BGBl. Nr. 397/1994, in der jeweils geltenden Fassung, zu kennzeichnen.

II. Sonstige Verfahren

A. Erhitzen in anderer Weise als unter Abschnitt I, wobei die Kerntemperatur mindestens 70 °C erreicht, oder

B. Unterziehen einer natürlichen Fermentation und einer Reifung von mindestens neun Monaten bei entbeintem Schinken mit einem Gewicht von mindestens 5,5 kg und folgenden Merkmalen:

1. aw nicht mehr als 0,93;

2. pH nicht mehr als 6.

Diese Erzeugnisse dürfen nur unter amtlicher, tierärztlicher Überwachung zubereitet und müssen vor jeder Ansteckung oder Wiederansteckung geschützt werden.