Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Schlußbestimmungen

Übergangsbestimmung

. Bereits für das Schuljahr 1995/96 festgelegte Schulveranstaltungen dürfen auch dann durchgeführt werden, wenn diese die in den und 8 vorgesehenen Ausmaße überschreiten und die finanzielle Bedeckung gegeben ist.