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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 277/1994

Nach Mitteilungen des Schweizerischen Bundesrates haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zu den Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges (BGBl. Nr. 155/1953, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 212/1993) hinterlegt:

Staaten: Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde:

Andorra 17. September 1993

Armenien 7. Juni 1993

Aserbaidschan 1. Juni 1993

Estland 18. Jänner 1993

Georgien 14. September 1993

Moldau 24. Mai 1993

Tadschikistan 13. Jänner 1993

Usbekistan 8. Oktober 1993

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an diese Abkommen gebunden zu erachten:

Staaten: mit Wirksamkeit vom:

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 8. September 1991

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 277/1994 · Stammfassung

Fassungen ab: 15.04.1994

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 277/1994

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