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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 160/1962

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben seit der Kundmachung BGBl. Nr. 113/1961 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Portugal 14. März 1961

Paraguay 23. Oktober 1961

Kolumbien 8. November 1961

Portugal hat zu Artikel 10 der 1., 2. und 3. Konvention sowie zu

Artikel 11 der 4. Konvention Vorbehalte erklärt.

Des weiteren haben folgende Staaten Kontinuitätserklärungen in dem Sinn abgegeben, daß sie sich vom Tag ihrer Unabhängigkeit an kraft der Ratifikation der Genfer Abkommen durch die ehemals für ihre internationalen Beziehungen verantwortliche europäische Macht an die Genfer Abkommen für gebunden erachten:

Staaten: Datum der Unabhängigkeit:

Togo 27. April 1960

Dahomey 1. August 1960

Ober-Volta 5. August 1960

Elfenbeinküste 7. August 1960

Nigeria 1. Oktober 1960

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 160/1962 · Stammfassung

Fassungen ab: 27.06.1962

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 160/1962

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