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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 63/1957

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Gesandtschaft in Wien haben bis zum 1. Jänner 1957 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten.

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden:

Argentinien ..................... 18. September 1956

Afghanistan ..................... 26. September 1956

Laos ............................ 29. Oktober 1956

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 63/1957 · Stammfassung

Fassungen ab: 16.03.1957

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 63/1957

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