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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 195/1957

Nach Mitteilungen der Schweizerischen Botschaft in Wien haben bis zum 1. Juni 1957 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, ratifiziert beziehungsweise sind diesen beigetreten:

Datum der Hinterlegung der

Staaten Ratifikations- bzw. der Beitrittsurkunden

Iran ............................ 20. Feber 1957

Haiti ........................... 11. April 1957

Tunesien ........................ 4. Mai 1957

Albanien ........................ 27. Mai 1957

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 195/1957 · Stammfassung

Fassungen ab: 28.08.1957

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 195/1957

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