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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 200/1956

Nach Mitteilungen der schweizerischen Gesandtschaft in Wien sind in der Zeit vom 16. Feber 1956 bis 18. Juli 1956 folgende weitere Staaten die Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges vom 12. August 1949, BGBl. Nr. 155/1953, beigetreten:

Datum der Hinterlegung der

Staaten: Beitrittsurkunden:

Griechenland .................... 5. Juni 1956

Libyen .......................... 22. Mai 1956

Marokko ......................... 26. Juli 1956

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 200/1956 · Stammfassung

Fassungen ab: 06.11.1956

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 200/1956

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