Die Kundmachung des Beschlusses der im Rat Vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 19. Dezember 1995 über den Schutz der Bürger der Europäischen Union durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen (BGBl. III Nr. 254/2002) hat dadurch zu erfolgen, dass dieser in dänischer, englischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. III Nr. 259/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996 (BGBlG), BGBl. Nr. 660, wird verordnet:
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. III Nr. 259/2002 · Stammfassung
Fassungen ab: 07.12.2002
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. III Nr. 259/2002 ↗
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