Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übergangsbestimmungen

. Zwischenstaatliche Vereinbarungen gemäß dieses Bundesgesetzes in der Fassung vor der Novelle BGBl. Nr. 768/1996 behalten ihre Gültigkeit. Verordnungen gemäß der genannten Bestimmung verlieren mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 ihre Gültigkeit.