Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verfügungsermächtigung

. Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ermächtigt, über gemäß und 3 erworbenes bewegliches Bundesvermögen

1. durch Übertragung des Eigentums an digitalen Endgeräten und

2. durch Einräumung der Nutzungsrechte der vorinstallierten Betriebssysteme und Anwendungen

an Begünstigte gemäß oder Länder zu verfügen. Die Verfügung hat gegenüber den Begünstigten gemäß nach den Bestimmungen des und sowie gegenüber einem Land unentgeltlich zu erfolgen und kann von Bedingungen und Zusagen abhängig gemacht werden.