Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

. Dieses Bundesgesetz gilt für die im Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962, geregelten öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten in Semester gegliederten Sonderformen der in diesem Bundesgesetz geregelten Schularten.