Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Arten der berufsbildenden höheren Schulen.

Berufsbildende höhere Schulen sind:

a) Höhere technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerblicher) Lehranstalten,

b) Handelsakademien,

c) Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe,

d) Bildungsanstalten für Elementarpädagogik,

e) Bildungsanstalten für Sozialpädagogik,.

f) Höhere Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung und

g) Sonderformen der in lit. a bis f genannten Arten.