Übergangsbestimmung zur Umsetzung schulautonomer Deutschfördermaßnahmen für das Schuljahr 2026/2027
. Abweichend von sind Sprachförderkonzepte für die schulautonome Umsetzung von Deutschfördermaßnahmen () für das Schuljahr 2026/2027 der zuständigen Schulbehörde bis spätestens 15. April 2026 zur Kenntnis zu bringen.
