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Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 143/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:

Vom Gewässerschutzbereich des Schneiteiches Ahornsee Söll auf den Gst. Nr. 4084, 4086/2, 4087, 4088 und 4089/1, jeweils KG Söll, wird abgesehen.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.