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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 501/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 128/2004, wird verordnet:

. Die Auktionshalle beim Bezirksgericht Innsbruck wird geschlossen.

. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 501/2004 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.01.2005

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. II Nr. 501/2004

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