Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft gesetzt werden.

(3) , sowie samt Überschrift in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2025 treten mit dem gemäß kundzumachenden Zeitpunkt in Kraft. (Anm. 1)

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Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 96/2026: 28.4.2026)